
Schülerbetreuung
Kooperationsrat
Seit dem Schuljahr 2009/2010 sind im Rahmen der Implementierung der sozialen Dimension der nachhaltigen Entwicklung, für Schüler der gesamten Unterstufe, sogenannte Kooperationsräte progressiv eingeführt worden.
Jede Klasse wählt zwei Sprecher (ein Mädchen und einen Jungen) die nach einer kurzen Ausbildung, die monatlichen Räte animieren und die Besprochenen Themen gemeinsam mit den Sprechern der anderen Klassen der Direktion vorlegen.
Der Kooperationsrat spricht Themen wie die Lebensqualität, die Atmosphäre und die Arbeitsbedingungen aller an.
Seine Ziele sind die Umsetzung von Sozial- und Bürgerkompetenzen der Rahmenpläne in einen Kontext der Nachhaltigkeit, die Verbesserung der Kommunikation und Verringerung der Aggressivität, sowie die Verbesserung der Beziehung unter Schülern und zwischen Schülern und Lehrern.
Patenschüler
Patenschüler oder Schülerpaten ist ein pädagogisches Projekt deren Zielgruppe die Neuankömmlinge des 1. Jahres sind. Die Teilnahme an diesem Projekt geschieht freiwillig. Die Abiturienten bewerben sich für die Patenschaft, indem sie begründen warum sie diese Aufgabe übernehmen wollen und erhalten dann eine Ausbildung.
Die Aufgabe der Abiturienten ist es nicht nur, einen positiven Kontakt zu den Patenkindern aufzubauen und aufrecht zu erhalten sondern auch, bei kleineren Schwierigkeiten Problem lösend einzugreifen, insbesondere wenn es zu Konflikten mit anderen Schülern kommt. Bei schwerwiegenden Problemen sollen sie ihre Patenschüler dahingehend beraten, eine erwachsene Vertrauensperson aufzusuchen.
Den Abiturienten wird in Aussicht gestellt, die Teilnahme an diesem Projekt mit einem Zertifikat anzuerkennen.
Schülercoaching
Ziele des Coachings: - Verringerung von sozialen Benachteiligungen;
- Steigerung der Motivation, Konzentration des Selbstwertgefühls und
Vertrauens in die eigenen Fähigkeiten;
- Motivation zur Eigeninitiative und Eigenverantwortung;
- Entwicklung und Stärkung der eigenen Persönlichkeit;
- Stärkung der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit.
Aufgaben des Coachs: - berät und hilft gerne und freiwillig;
- ist „Motivator“ und Fürsprecher des Schülers;
- unterstützt den Jugendlichen dabei, seine persönlichen Stärken und
Schwächen zu erkennen;
- tritt als neutraler Gesprächspartner auf;
- gibt Anstöße für die persönliche sowie die schulische Entwicklung des
Schülers;
- verpflichtet sich, die Weiterbildungsangebote wahrzunehmen, insofern es
für ihn zeitlich möglich ist;
- nimmt an den monatlichen oder auf Wunsch einberufenen Versammlungen
teil. Die Inhaltspunkte der Versammlung werden protokolliert;
- ist befähigt, kurzfristige Entscheidungen zu treffen, um einen guten
organisatorischen Ablauf seiner Arbeit zu gewährleisten, allerdings muss er
die schriftliche Entscheidung bei dem Koordinator hinterlegen;
- ist NICHT befähigt, langfristige Entscheidungen zu treffen sowie
Strafmaßnahmen festzulegen;
- gibt den Eltern eine Rückmeldung über die Entwicklung ihres Kindes, falls µ
dies erwünscht ist;
- unterliegt der Schweigepflicht.
Trainingsraum
Wie kann es eine Lehrperson schaffen, ungestört zu unterrichten und die Störaktionen einzelner Schüler einzugrenzen, wenn diese nach Verwarnung, mündlicher und schriftlicher Ermahnungen mit Zusatzarbeit nicht zur Einsicht kommen? Eine von vielen Antworten hierauf kann das Trainingsraum - Programm sein.
- 1. Ziel: die lernbereiten Schüler schützen und ihnen einen entspannten, ungestörten und
qualitativ guten Unterricht anzubieten.
- 2. Ziel: häufig störenden Schülern Hilfe anzubieten, die darauf ausgerichtet sind, dass sie ihr
Sozialverhalten verbessern und die notwendigen Kompetenzen dazu erwerben.
Die Regeln des Programms in gegenseitigem Respekt:
Jede Lehrperson hat das Recht, ungestört zu unterrichten,
und die Pflicht für einen guten Unterricht zu sorgen.
Jeder Schüler hat das Recht, guten Unterricht zu bekommen,
und die Pflicht für einen störungsfreien Unterricht zu sorgen.
Durchführung des Trainingraum - Programms:
Wann begibt, der Schüler sich in den Trainingsraum? Der Schüler stört den Unterricht trotz Ermahnungen und anderer Maßnahmen.
- 1. Zuweisung in Trainingsraum
Bei einer Zuweisung in den Trainingsraum begibt der Schüler sich in den Studiensaal. Dort wird
der zuständige Erzieher einen Trainingsraumlehrer benachrichtigen, welcher dann je nach
Stundenplan, sofort oder später, den Schüler in Empfang nimmt.
- 2. Erstellen eines Rückkehrplans
- 3. Rückkehr in den Unterricht
Sollte ein Schüler dreimal am selben Tag bzw. fünfmal innerhalb eines kurzen Zeitraums in den
Trainingsraum geschickt werden, so muss er von seinen Eltern oder Erziehungsberechtigten
abgeholt werden. Eine Rückkehr in den regulären Unterricht ist nur nach einem klärenden
Gespräch zwischen Eltern, Schüler und Trainingsraumlehrer möglich.
Tritt noch keine Verhaltensänderung ein, so findet nach dem siebten Trainingsraumaufenthalt
ein außenordentlicher Klassenrat statt, der aufgrund des Dekrets vom 31.August 1998 Abschnitt
9 (Disziplinarmaßnahmen) Artikel 42 bis 45 einen vorübergehendenUnterrichtsausschluss oder
einen Schulverweis ausspricht.